Entlastungen
Mehr Netto vom Brutto
Mit einer geringeren Einkommensteuer sorgt die Bundesregierung dafür, dass den Erwerbstätigen mehr von ihrem Einkommen bleibt. Ein niedrigerer Eingangssteuersatz und ein höherer Grundfreibetrag sind schon zum 1. Januar in Kraft getreten. Beides kommt vor allem kleinen und mittleren Einkommen zugute.
Außerdem hat die Bundesregierung den Verlauf des Steuertarifs geändert, um die so genannte kalte Progression zu mildern: also jene schleichende Steuermehrbelastung, die auf den Teil der Lohnsteigerungen zurückzuführen ist, der lediglich die Inflation ausgleicht.
Zur Entlastung der Einkommen tragen auch niedrigere Beiträge zur Krankenversicherung bei.
Entlastungen durch die Konjunkturpakete I und II
Mehr Geld für Kinder und Familien
Das Kindergeld ist gestiegen. Familien mit Kindern haben mit dem zweiten Konjunkturpaket einmalig zusätzlich 100 Euro für jedes Kind erhalten. Dieser Kinderbonus wurde mit dem Kindergeld im April gezahlt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten für ihre Kinder seit Juli ebenfalls mehr Geld. Für Familien mit geringem Einkommen hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag erhöht, der vor dem Arbeitslosengeld II bewahrt.
Gleichzeitig ist das Wohngeld gestiegen. Und haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungsleistungen sind nun besser steuerlich absetzbar.
Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen profitieren von zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten – vor allem für Investitionen in diesem und im kommenden Jahr.
Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen steht damit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten deutlich mehr Geld zur Verfügung: Geld, das der Wirtschaft Impulse geben wird.