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Für Unternehmen

KfW-Finanzierungs- und Bürgschaftsprogramme

 
Für mittelständische Unternehmen stellt die Bundesregierung 15 Milliarden Euro als Sonderprogramm bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Kreditanträge können Unternehmen stellen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel unter 500 Millionen Euro liegt. Anträge werden von den Hausbanken entgegen genommen.
 
KfW-Sonderprogramm mittelständische Unternehmen

Für Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Umsatz im Jahr hat die Bundesregierung neue Finanzierungmöglichkeiten geschaffen: ein neues Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 25 Milliarden Euro.
 
KfW-Sonderprogramm große Unternehmen

Zusätzlich zu den Kreditprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erweiterte die Bundesregierung das Bürgschaftsprogramm. Das Programm wurde um weitere 75 Milliarden Euro erweitert. Das Geld steht in Form von Bürgschaften und Garantien für Unternehmen zur Verfügung.
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Verbesserte Exportkreditgarantien

 
Für exportorientierte Unternehmen erhöhte und erweiterte die Bundesregierung ihre Exportgarantien.
 
Hermesversicherte Kredite
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Mehr Geld für Forschung und Entwicklung

 
In der Krise fehlen vielen Unternehmen die Mitteln für Forschung und Entwicklung. Die Bundesregierung will die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten. 2009 und 2010 stehen insgesamt 900 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung – damit wird der Etat für die Forschungsförderung für mittelständische Unternehmen (bis 1000 Mitarbeiter) mehr als verdoppelt.
 
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
 
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Investitionen bringen Aufträge

 
Insgesamt gibt der Bund 2009 und 2010 für Investitionen der Öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur rund 17 Milliarden Euro. 
 
Für bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden - insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur und des Städte- und Straßenbaus - stehen davon 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Und die Länder geben 3,3 Milliarden dazu.
 
Mehr Informationen unter: "Für Kommunen"
 
Aber die Bundesregierung unterstützt nicht nur die kommunalen Investitionen, sondern setzt auch 4 Milliarden Euro für Verkehrsprojekte, Sanierung von Bundesliegenschaften und die Modernisierung und Sanierung der Informations- und Kommunikationstechnologie der Bundesregierung ein. 
 
Maßnahmen im Bereich Bau und Stadtentwicklung
Energetische Gebäudesanierung
IT-Modernisierung
 
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Umweltprämie

 
Um die deutsche Autoindustrie zu stärken, hat die Bundesregierung die Pkw-Nachfrage mit fünf Milliarden Euro angekurbelt: Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto zum Verschrotten gebracht hat, erhielt beim Kauf oder Leasing eines Neu- oder Jahreswagens eine Umweltprämie von 2.500 Euro. Die Regelung galt ab dem 14. Januar 2009. Seit dem 02. September ist das Budget ausgeschöpft. Nun können sich noch 15.000 weitere Antragsteller in eine Warteliste eintragen. Diese erhalten noch eine Umweltprämie falls nachträglich Mittel wieder frei werden – z.B. durch nicht genehmigungsfähige Anträge.
 
Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
 
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Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen

 
Seit dem 1.1. 2009 gibt es zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen. Die Bundesregierung hat eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von maximal 25 Prozent eingeführt.
 
Die Besonderheit der degressiven Abschreibung besteht darin, dass die Abschreibungen im ersten Jahr am höchsten sind und sich schrittweise mit jedem Folgejahr verringern. Für Unternehmen lohnen sich Investitionen also besonders in den Jahren 2009 und 2010, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis verringert und dadurch mit deutlich weniger Steuern belastet wird.
 
Degressive Abschreibung
 
Außerdem können Sonderabschreibungen in Höhe von 20 Prozent für ein Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden. Die 20 Prozent können sowohl im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr oder über fünf Jahre verteilt geltend gemacht werden.
 
Beide Abschreibungsmöglichkeiten können gleichzeitig abgerechnet werden. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent abgeschrieben werden können. Die Regelungen gelten für 2009 und 2010.
 
Sonderabschreibung
 
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Handwerksrechnungen steuerlich besser absetzbar

 
Seit 2009 können maximal 20 Prozent von Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro (nur für Arbeitsleistungen) steuerlich abgesetzt werden. Damit werden weitere Impulse für die Stärkung und Stabilisierung der Auftragslage im Handwerk gesetzt.
 
Absetzbarkeit von Handwerksleistungen
 
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Neue Regeln für Kurzarbeit

 
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf 24 Monate verlängert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt – wie beim Arbeitslosengeld – 60 Prozent des Nettolohns, der die verkürzte Arbeitszeit wegfällt. Eltern erhalten sogar 67 Prozent.
 
Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht; also auch für diejenigen, die bereits im Jahr 2008 mit Kurzarbeit begonnen haben und dieses 2009 fortsetzen.
 
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in den ersten 6 Monaten zur Hälfte erstattet. Ab dem 7. Monat erstattet die BA die vollen Beiträge.
Qualifiziert ein Arbeitgeber seine in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten, beteiligt sich die BA an den Weiterbildungskosten und erstattet die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent.
 
Fragen und Antworten für Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld