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Mit zehn Milliarden Euro unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder in Bildung und eine leistungsfähige Infrastruktur. Das Zukunftsinvestitionsgesetz (Artikel 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) regelt, wofür die Mittel eingesetzt werden können und wie viel Geld die einzlenen Länder erhalten. Ansprechpartner in den Ländern können zu den Förderbereichen, dem Volumen und die für die Mittel zuständige Stellen genaue Auskunft geben:
Ansprechpartner der Länder für das Zukunftsinvestitionsgesetz
Mit Stand 15. August 2009 haben Länder und Kommunen bereits knapp 20.000 Einzelvorhaben mit einem Investitionsvolumen von 7,4 Milliarden Euro angeschoben. Zwei Drittel davon sind Investitionen in Schulen, Hochschulen, Kindergärten und Krankenhäuser.
Hier wirkt das Konjunkturpaket
